| 1. |
Der Beitrag für den Turnverein Neuenburg am Rhein 1926 e.V. setzt sich aus einem Grundbeitrag
und Abteilungsbeiträgen zusammen.
Ferner können die Abteilungen zusätzlich Aufnahmegebühren festlegen,
die bei der Anmeldung einmalig zusammen mit dem Beitrag zu entrichten sind. |
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| 2. |
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.
Bei Neuanmeldungen bis 1. Juli ist der Beitrag für ein ganzes Kalenderjahr zu entrichten.
Bei Neuanmeldungen nach dem 30. Juni ist die Hälfte des Beitrages für ein ganzes Kalenderjahr zu entrichten. |
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| 3. |
Der Grundbeitrag wird wie folgt erhoben: |
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| Erwachsene |
52€ |
| Jugendliche |
41€ |
| Familien |
103€ |
| Passivbeitrag |
11€ |
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| 4. |
Die Abteilungsbeiträge werden zusätzlich zum Grundbeitrag, für jedes Mitglied
und jede Abteilung in der ein Mitglied gemeldet ist erhoben. |
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| Abteilung |
Erwachsene |
Jugendliche |
| Turnen |
17,50€ |
17,50€ |
| Handball |
15€ |
10€ |
| Tennis |
75€ |
15€ |
| Judo |
26€ |
26€ |
| Schwimmen |
15€ |
15€ |
| Ski und Wandern |
5€ |
0€ |
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| 5. |
Erwachsene sind Personen, die im laufenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben / vollenden. |
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| 6. |
Jugendliche sind Personen, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr.
Mitglieder, die sich in Ausbildung oder Studium befinden und Kindergeld beziehen,
werden solange sie Kindergeld bekommen als Jugendliche geführt.
Der Nachweis über den Kindergeldbezug muss jährlich unaufgefordert neu erbracht werden
und zwar bis spätestens Ende Februar - „Bringschuld“.
Wird kein Nachweis bzw. der Nachweis nicht fristgerechtvorgelegt ist der Beitrag eines Erwachsenen für ein ganzes Kalenderjahr fällig. |
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| 7. |
Familien sind Erwachsene und deren Jugendliche, die in häuslicher Gemeinschaft leben
und deren Beitrag vom selben Konto abgebucht wird. |
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| 8. |
Jede Abmeldung aus einer Abteilung, Austritt aus dem Turnverein Neuenburg am Rhein 1926 e.V. oder Wechsel in die Passivmitgliedschaft muss schriftlich erklärt
und vom Verein schriftlich bestätigt werden.
Kommt die Erklärung bis Ende Mai an so gilt sie zum 30. Juni des betreffenden Jahres.
Ist der Beitrag für ein ganzes Kalenderjahr bereits entrichtet,
so wird der halbe Beitrag auf das uns bekannte Konto zurückerstattet.
Kommt die Erklärung bis Ende November an so gilt sie zum 31. Dezember des betreffenden Jahres.
Erklärungen, die im Dezember eingehen gelten erst zum 30. Juni des Folgejahres.
In diesen Fällen wird noch der halbe Beitrag für das folgende Kalenderjahr in Rechnung gestellt
bzw. vom uns bekannten Konto abgebucht. |
| 9. |
Verwaltungs- und Mahngebühren werden aufgrund des erhöhten Sach- und Personalaufwandes
für die Erstellung von Beitragsrechnungen der Barzahler und für jede Mahnung des Mitgliedsbeitrages erhoben. |
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| Grund |
Höhe der Gebühr |
| Barzahler |
2,50€ |
| 1.Mahnung |
2,50€ |
| 2.Mahnung |
4,00€ |
| 3.Mahnung(letzte) |
6,00€ |
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